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Montag, November 03rd, 2008 | Author: admin

Ergeben ungelaufene nichtphilatelistische Ansichtskarten auch ein philatelisti-sches Ausstellungsexponat?
Montag, November 03rd, 2008 | Author: admin

Hallo,

ich sammle zwar keine Vorausentwertungen (VE), habe aber interessehalber mal hier reingeschaut. Bei der Aufzählung, wo es heutzutage VE gibt, ist mir aufgefallen, dass die aktuellen deutschen Plusbriefe für Massensendungen nicht aufgeführt sind. Ich würde doch annehmen, dass sich die ArGe auch damit beschäftigt, oder? Diese haben ja auch den Vorteil, dass man etliches einfach aus der eigenen Eingangspost bekommen kann - noch dazu echt gelaufen und nicht aus philatelistischen Motiven gemacht.

Schönen Gruß
tgwg

Montag, November 03rd, 2008 | Author: admin

Ich möchte mal ein Thema aufrollen, von dem ich zugegebenermaßen nicht weiß, ob es schon einmal durchgehechelt wurde.

Katalogpreise orientieren sich offenbar in erster Linie an den Auflagezahlen und dann erst an zweiter Stelle an der Nachfrage.

Massenware hat seit jeher das Schicksal, im Papierkorb zu landen.

Dazu meine erfahrungsbedingte Meinung:

1) philatelistische Laien schmeissen eh alles weg
2) “normale” Sammler lassen sich durch Kataloge beeinflussen und schmeissen dann weg
3) “ernsthafte Philatelisten” im Allgemeinen heben erst einmal grundsätzlich auf und schmeissen später weg
4) dann gibt es noch eine Spezies von “ernsthaften Philatelisten”, die sich auch durch Kataloge beeinflussen lassen und lange danach die Spreu vom Weizen trennen (das sind die, die gemäß der uralten These von der “Aktie des kleinen Mannes” handeln). Ich würde sie mal einfach als Traditionalisten bezeichnen. Profil: eher jenseits der 60 Jahre Lebensalter (ich bin in 2 Jahren zumindest altersbedingt auch dort).

So - jetzt meine Frage zur Diskussion - was meint ihr, in welcher Dimension “Massenware” tatsächlich Massenware ist. Beispiel: wenn bei einer Marke von 30 Millionen Auflage über 95 Prozent im Müll landen. vom verbleibenden Rest ein Bruchteil als sammelwürdig eingestuft werden kann - welcher Kataloghersteller hat dann das Recht, ein derartiges Objekt als minderwertig zu betrachten?

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